Best PRactice: Starke PR für anspruchsvolle Zeiten.
Die Einreichfrist für den Best PRactice Award wird bis 17. Juli 2020 verlängert. Daher können auch noch aktuell laufende Projekte eingereicht werden.
Der Public Relations Verband Austria (PRVA) verlängert auf Grund der Covid 19 - Krise seine Einreichfrist für den Best PRactice Award 2020 bis Mitte Juli. Die Jurysitzung und Preisverleihung finden entsprechend nach dem Sommer statt.
Die Jury des PRVA ist unverändert wieder auf der Suche nach den besten PR-Projekten mit Innovationskraft und Effizienz: Über das Online-Tool submit.to kann nun bis 17. Juli für den BEST PRactice Award 2020 eingereicht werden.
„Gerade jetzt sind Kommunikationsverantwortliche besonders gefordert und können die Professionalität ihrer Arbeit deutlich unter Beweis stellen. Wir rufen daher explizit dazu auf, auch aktuelle Projekte zu den oft ganz unterschiedlichen Covid19 - Anforderungen, einzureichen.“ so Juryvorsitzende Bettina Gneisz-Al-Ani.
Must Haves der Einreichung
- Ausgangssituation
- Budget
- Dialoggruppen
- Zieldefinition
- Strategie
- Umsetzung
- Budget
- Zielerreichung
Teilnahmebedingungen für BEST PRactice Award:
- Einreichungen sind ausschließlich online über das Einreichtool submit.to bis spätestens 17. Juli 2020, 24 Uhr möglich.
- Ausgenommen sind Projekte, die bereits den Staatspreis PR 2019 oder einen Kategorie-Sieg im Rahmen des Staatspreis PR gewonnen haben bzw. in einer Kategorie nominiert wurden.
Die Einreichung zum BEST PRactice Award ist kostenlos. Diese Einreichung kann zudem nur durch einen Mausklick auch für die Bewerbung um den Staatspreis PR 2020 aktiviert werden.
Weitere Infos zum BEST PRactice Award finden sich auf der PRVA-Website.
Rückfragehinweis:
Isabella Harold, PRVA-Generalsekretariat, 01/7151540-300