Der PRVA als Organisation
Die Generalversammlung
Die Generalversammlung ist die "Mitgliederversammlung" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Kalenderjahres statt. An der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Alle Personenmitglieder sind stimmberechtigt.
Die Statuten
Die vorliegende ergänzte Fassung der Verbandsstatuten wurde bei der Generalversammlung am 22. März 2023 beschlossen.