Mitglied werden
Und so einfach wird man Mitglied im Public Relations Verband Austria:
- Fülle das Online-Beitrittsformular am Ende dieser Seite aus. Das offizielle Aufnahmeverfahren nimmt einige wenige Tage in Anspruch. Danach erhältst du ein Mail aus dem PRVA-Büro mit weiteren Infos zu deiner Mitgliedschaft.
- Mit deiner PRVA-Mitgliedschaft verpflichtest du dich, ethische und moralische Grundregeln im Berufsalltag einzuhalten. Diese Grundsätze sind in folgenden drei Anhängen der PRVA Statuten definiert: PRVA-Ehrenkodex, Athener Kodex und PRVA-Charta für Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkommunikation.
Hier ein Überblick über unsere Mitgliedschaften:
Personenmitgliedschaft
- Ordentliche Personenmitglieder // Beitrag: 382 Euro
- Ordentliche NPO-Personenmitglieder: Kommunikator:innen, die für Organisationen tätig sind, die das österreichische Spendengütesiegel besitzen und/oder vom Bundesministerium für Finanzen als begünstigte Einrichtung gelistet werden // Mitgliedsbeitrag: 191 Euro
- PRVA-Newcomer: Young Professionals unter 30 Jahren* // Mitgliedsbeitrag: 65 Euro
- Seniorenmitglieder: Personen, die sich bereits im beruflichen Ruhestand befinden // Mitgliedsbeitrag: 191 Euro
* PRVA-Newcomer werden an ihrem 30. Geburtstag automatisch zu Ordentlichen Personenmitgliedern und haben ab diesem Zeitpunkt auch den regulären Mitgliedsbeiträg zu entrichten.
Gruppenmitgliedschaft
Der Vorteil einer Gruppenmitgliedschaft liegt auf der Hand: Alle Mitarbeiter:innen einer Einrichtung, egal ob Agentur, Unternehmen oder andere Organisation, erhalten damit überwiegend die gleichen Rechte wie Personenmitglieder, können z. B. die meisten Veranstaltungen kostenlos besuchen und auf alle Services des PRVA zugreifen. Nur das aktive und passive Wahlrecht bei der Generalversammlung ist lt. Statuten an eine Personenmitgliedschaft gebunden.
PRVA-Gruppenmitglieder lassen sich unterteilen in:
- Agenturmitglieder: PR- und weitere Kommunikationsagenturen // Mitgliedsbeitrag: 989 Euro
- Unternehmensmitglieder: Kommunikationsteams in privatwirtschaftlich geführten Betrieben // Mitgliedsbeitrag: 989 Euro
- Insitutionelle Mitglieder: Kommunikationsteams in wieiteren Einrichtungen (z. B. öffentliche Hand, Verbände, Universitäten) // Mitgliedsbeitrag: 989 Euro
- NPO-Gruppenmitglieder: Kommunikationsteams in Einrichtungen, die Träger:innen des österreichischen Spendengütesiegels sind und/oder vom Bundesministerium für Finanzen als begünstigte Einrichtung anerkannt werden. // Mitgliedsbeitrag: 616 Euro
Voraussetzung für eine Gruppenmitgliedschaft ist lt. Statuten eine Personenmitgliedschaft eines leitenden Mitarbeitenden. Im Tarif einer Gruppenmitgliedschaft ist deshalb bereits eine Personenmitgliedschaft inkludiert.
Eine Agenturmitgliedschaft setzt außerdem voraus, dass die Agentur mindestens drei Jahre am heimischen Markt aktiv ist, drei Mitarbeiter:innen beschäftigt und drei Kunden betreut.
Fördermitgliedschaft
Fördernde Mitglieder des PRVA sind Einrichtungen, die den PRVA mit einem erhöhten Betrag unterstützen und damit diese Vorteile genießen:
- 1 Ticket für den Österreichischen Kommunikationstag #ktag (einmal jährlich im Mai / Juni).
- 1 Ticket für die #PRGala und damit die feierliche Verleihung des Staatspreises PR (einmal jährlich im Februar),
- 1 Personenmitgliedschaft für eine:n Vertreter:in,
- kostenlose Teilnahme aller Mitarbeiter:innen am Großteil der PRVA-Veranstaltungen,
- Logo-Präsenz am offiziellen PRVA.Roll-Up und dadurch Sichtbarkeit bei den PRVA-Veransttaltungen,
- Nennung als „Förderer" auf der PRVA-Webseite mit Logo und Verlinkung zur eigenen Website,
- weitere #ktag- und #PRGala-Tickets kannst du zu den vergünstigten Mitgliederkonditionen erwerben,
- das gleiche gilt für die Gebühren bei Einreichungen zu unseren Awards wie den Staatspreis PR.
Mitgliedsbeitrag: 1.756 Euro
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Verrechnung
Die PRVA-Mitgliedsbeiträge werden einmal jährlich, im ersten Quartal, verrechnet. Außerdem wird die Höhe des Mitgliedsbeitrags am Jahresbeginn an den Verbraucherpreisindex (Mittelwert des Vorjahres) angepasst. Aktueller Stand der Beiträge: 1. Jänner 2024. // Der PRVA verrechnet darüber hinaus keine Umsatzsteuer bei der Einhebung seiner Mitgliedsbeiträge.
Austritt / Kündigung
Mit dem Ausfüllen des Online-Formulars verpflichtet man sich dazu, den Mitgliedsbeitrag pünktlich zu bezahlen und nimmt zur Kenntnis, dass dieser auch im Jahr des Austritts zu entrichten ist. Dies bedeutet, du kannst am 31. 12. jedes Kalenderjahrs deine Mitgliedschaft beenden. Um deinen Austritt bekanntzugeben, genügt ein formloses kurzes E-Mail.