19.03.2018

PRVA schreibt BEST PRactice Award 2018 aus

  • © @danielmikkelsenphotography
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Ab sofort sind Einreichungen via Online-Tool möglich – Die Einreichfrist endet am Freitag, den 4. Mai 2018

Via Online-Tool unter submit.to geht die standardisierte Einreichung für den BEST PRactice Award noch schneller voran. Gefragt sind PR-Projekte, die in den vergangenen Monaten (von März 2017 bis März 2018) in Österreich durchgeführt und abgeschlossen worden sind. Diese Projekte können entweder von Auftraggebern (sowohl Unternehmen als auch Non-Profit-Organisationen) oder PR-Treibenden (Agenturen, Berater, PR-Verantwortliche in Unternehmen und Institutionen) eingereicht werden. „Der PRVA freut sich auch besonders über Einreichungen sowohl von PR-Aktionen kleineren Umfangs als auch Projekten aus den Bundesländern“, betont PRVA-Generalsekretärin Sabine Fichtinger.

Must Haves der Einreichung

  • Ausgangssituation
  • Budget
  • Dialoggruppen
  • Zieldefinition
  • Strategie
  • Umsetzung
  • Erfolgskontrolle des PR-Konzeptes

Teilnahmebedingungen für BEST PRactice Award:

  1. Einreichungen sind ausschließlich über das neu installierte Einreichtool submit.to von bis spätestens 4. Mai 2018, 24 Uhr möglich.
  2. Ausgenommen sind Projekte, die bereits den Staatspreis PR 2017 oder einen Kategoriesieg im Rahmen des Staatspreis PR gewonnen haben bzw. in einer Kategorie nominiert wurden.

Die Einreichung zum BEST PRactice Award ist kostenlos. Weitere Infos finden sich auf der PRVA-Website.

Ein Tool, zwei Möglichkeiten zur Einreichung

Mit dem Online-Tool von submit.to erfolgt die Einreichung via Mouseklick. „Das Gute an der Sache ist, die Einreichtools von BEST PRactice Award und Staatspreis PR sind vollkommen ident. Es kann bequem nach der erfolgten Einreichung zum BEST PRactice Award mittels Klick entschieden werden, ob das eingereichte PR-Projekt auch für die Einreichung zum Staatspreis PR 2018 berücksichtigt werden soll“, freut sich die PRVA-Generalsekretärin. Dies wird mit dem Ausschreibungsbeginn für den Staatspreis PR Anfang Juni 2018 möglich sein.

Weitere Infos zum BEST PRactice Award finden sich auf der PRVA-Website.

Rückfragehinweis: Sabine Fichtinger, PRVA-Generalsekretärin, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 01/7151540/200