Weitere Informationen zur DSGVO

Sehr geehrtes PRVA-Mitglied,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
der 25. Mai 2018 rückt näher – und damit das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung. Können bestehende Verteiler weiter verwendet werden? Dürfen diese an Kunden verkauft werden? Ist ein Datenschutzbeauftragter für Agenturen nötig? Wie ist sicherzustellen, dass eine Druckerei Adressdaten beim Versand eines Printnewsletters rechtgemäß behandelt? Das sind einige der Fragen, die sicherlich vielen PRVA-Mitgliedern unter den Nägeln brennen.
 
Daher haben wir gemeinsam mit unserem Wirtschaftspartner DORDA weitere Hilfestellungen, speziell für Agenturen, Berater und Kommunikationsabteilungen, entwickelt:

  • Vorlagen für diverse nachgefragte Dokumente und Klauseln
  • Ergänzung der Q+A speziell für die Kommunikationsbranche 

Alle Details dazu finden Sie aktuell auf unserer Website.

Sollten Sie darüber hinaus noch einen Beratungsbedarf haben, stehen die Experten von DORDA gerne individuell zu den üblichen Geschäftsbedingungen zur Verfügung.
 
Freundliche Grüße
Susanne Hudelist
PRVA-Vizepräsidentin