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Generalversammlung 2024

Der PRVA blickt auf ein bewegtes Jahr und viele neue Projekte zurück. Bei unserer Generalversammlung (GV) wird es nicht nur einen Rückblick auf vergangene Erfolge geben, sondern wir sprechen auch über künftige Vorhaben des PRVA.

Stimmberechtigt sind alle PRVA-Personenmitglieder, darunter fallen ordentliche Personen-, Newcomer-, Senioren- und Ehrenmitglieder. Teilnehmen an der GV können ferner Mitarbeiter:innen von Gruppenmitgliedern, fördernden Mitgliedern und Wirtschaftspartner:innen, die allerdings laut PRVA-Statuten kein Stimmrecht besitzen. Auch eine Online-Teilnahme via MS Teams ist möglich, eine virtuelle Abstimmung, zum Beispiel über eingebrachte Anträge, ist hingegen nicht möglich. 

Personenmitglieder, die nicht physisch anwesend sein können, haben aber die Möglichkeit, ihre Stimme einem anderen Personenmitglied zu übertragen. Stimmübertragungen können formlos via E-Mail an office@prva.at bis zum 25. März 2024 bekanntgeben werden.

Zu beachten ist außerdem, dass entsprechend der PRVA-Statuten GV-Anträge spätestens 14 Tage vor der GV (also bis 14. März 2024) schriftlich im Generalsekretariat, idealerweise an office@prva.at, einzureichen sind. Diese Anträge veröffentlichen wir eine Woche vor der GV via Newsletter und auf PRVA.at.


Personen, die online teilnehmen möchten, vermerken dies bitte im Feld "Anmerkungen" im Online-Anmeldeformular. 

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