Gehälter

Für die MitarbeiterInnen der PR-Agenturen gilt der Kollektivvertrag der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation, immer aktuell abrufbar auf den Websites der Bundesländerorganisationen der WKO.

Für die Einstufung relevante Faktoren sind

  • die Ausbildung
  • die spezifische Berufserfahrung
  • der konkrete Tätigkeits-und Verantwortungsbereich.

Unabhängig vom Kollektivvertrag können individuell abweichende Gehälter definiert und/oder allfällige erfolgsabhängige Gehaltskomponenten und Prämien vereinbart werden.