PRVA für Novellierung des Mehrklassen-Lobbying-Gesetzes
Betroffene Branche ist in Beratungen einzubinden
Das Lobbying-Gesetz sei für den PRVA (Public Relations Verband Austria) eine richtig gesetzte Maßnahme, allerdings müsse jetzt in einem nächsten Schritt die Gleichbehandlung aller im Lobbyingbereich Tätigen im Gesetz eingearbeitet werden, zieht der PRVA Resümee nach einem Jahr Lobbying-Gesetz und plädiert für eine baldmöglichste Adaptierung des bestehenden Gesetzes. "Das Gesetz hat dazu geführt, dass über das Lobbyingregister transparent ist, wer sich als Lobbyist betätigt. Es hat sicher Spreu vom Weizen getrennt. Jene, die aktuell als Lobbyisten unterwegs sind, sind hochprofessionell. Eines hat sich allerdings noch ergeben: viele Anbieter haben Lobbying aus ihrem Portfolio genommen bzw. sowohl Agenturen als auch Unternehmen verwenden jetzt eher den Überbegriff Public Affairs für die Leistungsbeschreibung", so PRVA-Präsidentin Ingrid Vogl.
Die vorhandenen Ausnahmeregelungen und Unterscheidungen betreffend Veröffentlichungspflichten, Verhaltensregeln und Sanktionen für Interessensvertretungen der Kammern sowie für Rechtsanwälte, machen das Gesetz zu einem Mehrklassen-Gesetz. Damit sind Graubereichen und Umgehungsmöglichkeiten weiterhin Tür und Tor geöffnet. Dass sich Standesvertretungen wie z.B. der PRVA nicht ins Lobbyingregister eintragen müssen bzw. dürfen, obwohl sie das befürworten, ist ebenfalls Beleg des Mehrklassen-Gesetzes. Insgesamt unterstützt der PRVA die Forderungen seines Partnerverbandes ÖPAV nach einer Novelle des Lobbying-Gesetzes. Bei der notwendigen Novellierung sind jedenfalls alle Standesvertretungen der betroffenen Kommunikationsbranche, also auch der PRVA, einzubinden, damit die Praxistauglichkeit des Gesetzes gewährleistet ist.
Aus Sicht des PRVA sind Public Affairs - und somit auch Lobbying - ein Instrument der PR und damit Teil eines professionellen Kommunikations- und Informationsmanagements. Lobbying umfasst alle strukturierten organisatorischen und kommunikativen Bemühungen von Unternehmen, Interessenverbänden und Gruppen oder Einzelpersonen zur Einflussnahme auf öffentliche Institutionen wie Gesetzgebung, Regierung und Verwaltung in der EU, im Bund, in den Ländern und den Gemeinden, mit dem Ziel, Interessen zu vertreten und durchzusetzen. Lobbying ist eine legitime Form demokratiepolitischer Betätigung, die auf verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten begründet ist und unter Einhaltung klarer Regeln jedem offen steht. Lobbying leistet einen wesentlichen Beitrag zur Vorbereitung, Steuerung und Vermittlung politischer Entscheidungen.
Rückfragen:
Dr. Ingrid Vogl, PRVA-Präsidentin, 0664/623 10 53, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mag. Petra Schwiglhofer, PRVA-Sekretariat, 01/ 715 15 40, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!