27.11.2020

Stellungnahme des Public Relations Verband Austria zur aktuellen BBG-Ausschreibung

Die Bundesregierung hat einen Rahmenvertrag für Informations- und Kreativleistungen über insgesamt 30 Millionen Euro auf vier Jahr ausgeschrieben und damit Freudentänze auf der einen Seite und Entrüstung auf der anderen hervorgerufen. Doch trotz aller Emotion – es gilt, bei den Fakten zu bleiben.

Nach Prüfung der Ausschreibungsunterlagen weist der Public Relations Verband Austria (PRVA) als Vertretung der österreichischen Kommunikations-Expertinnen und Experten in Unternehmen, Organisationen und Agenturen darauf hin, dass es sich dabei dezidiert um keine „PR-Ausschreibung“ handelt. Gefordert werden vielmehr klassische Werbemaßnahmen, die in den unterschiedlichen analogen und digitalen Kanälen umzusetzen sind, Planung und Umsetzung von Anzeigenkampagnen als auch Grafik-Leistungen für die Kreation eines einheitlichen Erscheinungsbildes (Corporate Identity). Dementsprechend müssen Bewerber auch Referenzen aus dem Bereich Werbung und Marketing sowie Erfahrungen im Umgang mit breit angelegten Media/Schaltkampagnen vorweisen.

„Diese Aufgabenstellung hat somit in keinster Weise mit faktenorientierten, langfristig angelegten Public Relations zu tun, in deren Mittelpunkt transparente und dialogorientierte Kommunikation steht. Weder sind Werbung und PR in ihren Einsatzbereichen ident noch in ihrer Wirkung, auch wenn sie beide strategisch geplant werden und sich im Sinne einer integrierten Kommunikation sinnvoll ergänzen“, stellt PRVA-Präsidentin Julia Wippersberg klar.

Während Werbung sich der Emotionen bedient und im engeren Sinn Verkaufsförderung darstellt, ist der Aufbau von Vertrauen und Reputation im Dialog mit relevanten Zielgruppen und Stakeholdern das Ziel einer integrierten Öffentlichkeitsarbeit auf Basis ethischer Richtlinien.

Ziele eigentlich, die vor dem Hintergrund wachsender Partikularinteressen und „Radikalisierungen“ am Meinungsmarkt wichtiger sind als je zuvor. Und es wäre im Sinne der Transparenz dringend geboten, Werbe-Aufträge als solche zu kennzeichnen und die branchenspezifischen klaren Trennlinien zur PR-Beratung beizubehalten.

Rückfragen:
PRVA-Generalsekretariat, 01/715 15 40, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!