Lobbying-Gesetz mit Zwei-Klassen-Transparenz
Grundsätzlich hat sich der PRVA immer für Transparenz im Lobbying ausgesprochen und daher ein Lobbying-Register ausdrücklich begrüßt. Das nunmehr beschlossene Lobbying-Gesetz schafft allerdings durch die Ungleichbehandlung zwischen Agenturen und allen anderen Lobbyisten aus Unternehmen/Verbänden/NGOs eine Zwei-Klassen-Transparenz, kommentiert PRVA-Präsidentin Ingrid Vogl das vom Nationalrat verabschiedete Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz.
Die Ungleichbehandlung von Agenturen gegenüber Verbänden und anderen Interessenvertretungen sticht ins Auge. Agenturen müssen ihre Auftraggeber und die Aufgabenbereiche ihrer Lobbyingprojekte sowie ihren Gesamtumsatz offenlegen, Verbände und andere Interessenvertretungen müssen das hingegen nicht tun. Auch müssen Agenturen ihre Mitarbeiter/innen explizit nennen, Verbände dürfen auf ihre Website verweisen. Insbesondere die Offenlegung von Auftraggebern sowie Aufgabenbereich, bedeute laut Vogl „eine Diskriminierung und Schlechterstellung von PR-Agenturen, die Lobbyingaufträge übernehmen bzw. erfüllen“.
Die unklar formulierten Ausnahmebestimmungen für Lobbyingaktivitäten von Rechtsanwälten sind ebenfalls unbefriedigend. Der damit geschaffene Graubereich öffnet Tür und Tor für Umgehungen und ist dem Transparenzgedanken nicht dienlich. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei PR-Agenturen mehrheitlich um Kleinunternehmen und Einpersonen-Unternehmen handelt, sieht der PRVA auch die im Gesetz vorgesehenen Verwaltungsstrafsanktionen sowie die Eintragungsgebühren als zu hoch angesetzt.
Das ab Anfang 2013 gültige Lobbying-Gesetz birgt Gefahren wirtschaftlichen Schadens für die PR-/Lobbying-/Kommunikations-Branche, ohne dabei aber demokratiepolitischen Nutzen zu stiften. „Eine konsequente und umfassende Regelung, die alle Interessenvertreter gleich behandelt, wäre wünschenswert gewesen“, so Vogl abschließend.
Rückfragen:
Dr. Ingrid Vogl, PRVA-Präsidentin, 0664/623 10 53; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Mag. Petra Schwiglhofer, PRVA-Sekretariat, 01/ 715 15 40 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!