Ausschreibungsstart für den Staatspreis PR 2020 mit den Sonderpreisen „Corona“ und „Austrian Young PR Award“
Schon zum 37. Mal wird die höchste Auszeichnung der Republik für Public Relations verliehen.
Der PRVA und das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort starten am 23. Juni 2020 die Ausschreibung des „Staatspreis PR 2020“. Zum mittlerweile 37. Mal können PR-Projekte und Konzepte in sechs verschiedenen Kategorien eingereicht werden.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort setzt mit der Verleihung des „Staatspreis PR“ ein Zeichen für die Bedeutung von Public Relations im Wirtschaftsleben, im Sozialbereich, in Kultur, Wissenschaft und Politik. Neben dem Staatspreis PR wird bereits zum fünften Mal auch der Sonderpreis „Austrian Young PR Award“ verliehen, mit dem die Newcomer der Branche angesprochen werden.
Da das heurige Jahr und auch viele Aspekte der Kommunikation ganz im Zeichen von COVID-19 stehen, wird die Jury 2020 einmalig den Sonderpreis "Corona" vergeben.
Die feierliche Verleihung des Staatspreis PR und des „Austrian Young PR Award“ erfolgt im Rahmen der #PRGala20 des PRVA, am 25. November 2020.
Zwtl.: Einreichung für den Staatspreis PR und die Sonderpreise „Corona“ und „Austrian Young PR Award“
In sechs verschiedenen Kategorien können PR-Konzepte bis spätestens 16. September 2020 für den Staatspreis PR eingereicht werden:
- Corporate PR
- Corporate Social Responsibility (CSR)-Kommunikation
- Digitale Kommunikation
- Interne PR & Employer Branding
- Produkt- & Service PR
- PR-Spezialprojekte / Innovationen
In jeder der sechs Kategorien werden drei Projekte nominiert und ein Kategoriesieger ausgezeichnet. Der Träger des österreichischen „Staatspreis PR“ wird aus dem Kreis der sechs Kategoriesieger gewählt.
Eingereicht werden kann ausschließlich online über das Einreichtool. Die Projekte oder Kampagnen müssen im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2019 und 30. Juni 2020 abgeschlossen bzw. überwiegend umgesetzt worden sein. Die Einreichung erfolgt online durch den Auftraggeber, die PR-Agentur oder den PR-Berater.
Mit der Auszeichnung „Austrian Young PR Award“ wird ein besonderes und realisierbares PR-Konzept auf dem Gebiet der Public Relations, heuer für die Non-Profit Organisation „AmberMed“, gewürdigt.
Für den Sonderpreis „Corona“kommen besondere PR-Projekte in Frage, die seit März 2020 mit Bezug zur Corona-Krise umgesetzt wurden und mit kreativen Ideen die Kommunikation in dieser herausfordernden Zeit entscheidend beeinflussten. Projekte können eigens für diesen Sonderpreis eingereicht werden. Auch parallele Einreichungen zu Staatspreis und Sonderpreis sind möglich.
Angesprochen für die Einreichung sowohl für den Staatspreis als auch für die Sonderpreise sind alle, die in der Kommunikationsbranche tätig sind: Über PRVA-Mitglieder hinaus können sich Kommunikationsprofis aus Agenturen und Unternehmen, von Organisationen oder Institutionen und PR-Berater, die im Segment der klein- oder mittelständischen Unternehmen tätig sind, beteiligen.
Zwtl.: Bewertungskriterien und Zusammensetzung der Jury
Alle Einreichungen für den Staatspreis und den Sonderpreisen werden von einer unabhängigen Jury bewertet. Als Vorsitzende der Fachjury fungiert PRVA-Präsidentin Julia Wippersberg. Die Jurymitglieder entscheiden über Nominierungen und Siegerprojekte nach folgenden Kriterien: Zielerreichung, Kreativität, Strategie sowie Kosteneffizienz.
Teilnahmegebühr
Die Kosten für eine Einreichung in einer Kategorie betragen € 290,- zzgl. 20% USt., die ermäßigten Kosten für eine Einreichung zum Sonderpreis "Corona" betragen € 190,- zzgl. USt. Die Teilnahmegebühr ist an den PRVA (UniCredit Bank Austria, IBAN AT66 1100 0097 0431 0300), ausnahmslos vor der Jurysitzung bis 6. Oktober 2020 zu entrichten. Nach Erhalt der Einreichung wird eine entsprechende Rechnung zugesandt.
Alle Informationen zum Staatspreis PR 2020, zum Sonderpreis „Corona“ und zum „Austrian Young PR Award“, sowie den vollständigen Ausschreibungstext zu allen Preisen sind auf der Website des PRVA abrufbar: www.prva.at
Rückfragen:
Isabella Harold, PRVA-Generalsekretariat, 01/715 15 40 300, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!