10.08.2018

Einreichungen für den Staatspreis PR 2018 und Sonderpreis Austrian Young PR Award noch bis 19. September 2018 möglich

Die nominierten Projekte werden bei der  #PRGala18 des Public Relations Verbandes Austria am 29. November 2018 präsentiert.

Als höchste Auszeichnung der Republik Österreich wird für PR-Leistungen der „Staatspreis PR“ verliehen. Bereits zum dritten Mal werden unter 30jährige PR-Newcomer mit dem Sonderpreis „Austrian Young PR Award“ ausgezeichnet.

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort setzt mit der Verleihung des „Staatspreis PR“ ein Zeichen für die Bedeutung von Public Relations im Wirtschaftsleben, im Sozialbereich, in Kultur, Wissenschaft und Politik. Die feierliche Verleihung findet im Rahmen der #PRGala18 des PRVA, am 29. November 2018, statt.

Einreichung für den „Staatspreis PR“ und den Sonderpreis „Austrian Young PR Award“

In sechs verschiedenen Kategorien können PR-Konzepte bis spätestens 19. September 2018 für den „Staatspreis PR“ eingereicht werden:

  • Corporate PR
  • Corporate Social Responsibility (CSR)-Kommunikation
  • Digitale Kommunikation
  • Interne PR & Employer Branding
  • Produkt- & Service PR
  • PR-Spezialprojekte / Innovationen

In jeder der sechs Kategorien werden drei Projekte nominiert und ein Kategoriesieger ausgezeichnet. Der Träger des österreichischen „Staatspreis PR“ wird aus dem Kreis der sechs Kategoriesieger gewählt.

Die Einreichung ist ausschließlich online unter staatspreispr.submit.to durchzuführen. Die Projekte oder Kampagnen müssen im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2017 und 30. Juni 2018 abgeschlossen bzw. überwiegend umgesetzt worden sein. Die Einreichung erfolgt durch den/die Auftraggeber, die PR-Agentur oder den/die PR-Berater online auf staatspreispr.submit.to.

Mit der Auszeichnung „Austrian Young PR Award“ wird ein besonderes und realisierbares PR-Konzept auf dem Gebiet der Public Relations, heuer für den Verein „kleine herzen“, gewürdigt.

Angesprochen für die Einreichung sowohl für den Staatspreis als auch für den Sonderpreis sind alle, die in der Kommunikationsbranche tätig sind: Über PRVA-Mitglieder hinaus können sich Kommunikationsprofis aus Agenturen, Organisationen oder Institutionen und PR-Berater, die im KMU-Segment tätig sind, beteiligen.

 

Rückfragehinweis:
PRVA-Generalsekretariat
Isabella Harold
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01/715 15 40