15.11.2016

PRVA unterstützt kritische Sicht des PR-Ethik-Rats zum Thema Koppelungsgeschäfte

OGH-Urteil gegen Kennzeichnungspflicht schadet Glaubwürdigkeit der Medien und damit einer der tragenden Säulen der Demokratie
     
Entrüstung und Unverständnis löst das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) auch im Vorstand des PRVA aus. Dieses am 26. September gefällte und vor kurzem veröffentlichte Urteil besagt, dass Gefälligkeitsartikel in Printmedien nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen. „Von Seiten des Public Relations Verband Austria ist dieses Urteil nicht nachvollziehbar. Es ist bedauerlich genug, dass wir gehäuft mit Gefälligkeitsberichterstattung konfrontiert sind. Dass nun der OGH dieser auch noch den Weg ebnet, ist eine große Enttäuschung“, sagt PRVA-Präsidentin Susanne Senft. „In der schnelllebigen Medienlandschaft ist es für Menschen selbst mit hoher Medienaffinität mitunter schwer zu differenzieren. Die Mehrheit der Rezipienten hat bei dieser Darstellungsform keine Chance, objektive Berichterstattung von ‚Gefälligkeitsberichterstattung‘ zu unterscheiden. Deshalb ist absolute Transparenz gefordert, die in Qualitätsmedien vorbildlich praktiziert wird“, betont Senft. Als Beispiel nennt sie den Hinweis, wenn ein Bericht erst aufgrund einer Einladung eines Unternehmens zu Stande gekommen ist. Der Rezipient kann aufgrund dieser Information selbst entscheiden, wie er die Berichterstattung bewertet.

In Zeiten wie diesen, wo das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit in Medien einen Tiefpunkt erreicht haben, ist unabhängiger Journalismus das Gebot der Stunde. Jede Form von Intransparenz wird vom PRVA abgelehnt. „Für den PRVA ist das vorliegende OGH-Urteil ein herber Rückschlag. Zumal sich die PR-Branche große Mühe gibt, Content-Marketing von der imagebasierten PR zu unterscheiden. Dieses Urteil bestätigt einmal mehr die unverzichtbare Arbeit des PR-Ethik-Rats“, hält die PRVA-Präsidentin abschließend fest.

Rückfragen: Sabine Fichtinger, PRVA-Generalsekretärin, 01/715 15 40-200, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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