Am 25. Februar 2026 lud der Public Relations Verband Austria (PRVA) zum Roundtable „Spannungsfeld Ausschreibungen“ in die Räumlichkeiten von currycom communication partners in Wien. Unter der Moderation von PRVA-Präsidentin Ingrid Gogl diskutierten Vertreter:innen aus Agenturen, öffentlicher Verwaltung und Unternehmen über ein Thema, das die Branche seit Jahren intensiv beschäftigt:
Wo verlaufen die Grenzen zwischen Pitch und öffentlicher Ausschreibung – und wie lassen sich Fairness, Qualität und Rechtssicherheit in Einklang bringen?
Gemeinsam brachten sie Perspektiven aus Konzernkommunikation, Agenturpraxis und Vergaberecht ein – und sorgten für eine differenzierte, praxisnahe Diskussion.
Aus Agentursicht, so Eva Michlits, ist die Unterscheidung klar:
Ein Pitch ist die direkte Einladung ausgewählter Agenturen, während eine öffentliche Ausschreibung eine veröffentlichte, formale Einladung zur Bewerbung darstellt.
Stefan Deller ergänzte, dass häufig auch die Herkunft der Mittel als Unterscheidungsmerkmal gesehen wird – private Budgets versus öffentliche oder teilöffentliche Gelder. Gleichzeitig zeigte die Diskussion, dass Terminologie und Praxis nicht immer deckungsgleich sind.
Wie Mario Siderits erläuterte, liegt der zentrale Unterschied vor allem in den rechtlichen Verpflichtungen: Transparenz, Gleichbehandlung, dokumentierte Bewertungsverfahren und die rechtliche Anfechtbarkeit von Entscheidungen sind Kernelemente des Vergaberechts.
Manuela Bruck stellte klar, dass eine staatliche Beteiligung – wie im Fall der Österreichischen Post – nicht automatisch bedeutet, mit „Steuergeld“ zu arbeiten. Dennoch wendet das Unternehmen bei vielen Verfahren bewusst strenge, strukturierte Prozesse an.
Ein zentrales Learning des Abends:
Der wahre Mehrwert öffentlicher Ausschreibungen liegt in der dokumentierten, nachvollziehbaren Entscheidungsfindung.
Zuschlagsentscheidungen müssen so detailliert begründet sein, dass unterlegene Bieter:innen die Bewertung verstehen und gegebenenfalls juristisch anfechten können.
Sehr positiv sind laut Eva Michlits die nachvollziehbaren Entscheidungskritieren bei öffentlichen Verfahren.
Best Practice, so die Diskussion, sind transparente Bewertungsmatrizen mit klarer Punktevergabe und – bei Bewertungsschemata mit subjektiven Elementen – kurzen Begründungen je Kriterium.
Ein erfreulicher Befund aus der Praxis der Agenturen:
Das Preis-Qualitäts-Verhältnis hat sich verbessert. Während der Preis früher dominierte, liegt seine Gewichtung heute häufig bei 30–40 %.
Gleichzeitig bleiben Spannungsfelder bestehen:
Stefan Deller berichtete von Fällen wirtschaftlich kaum darstellbarer Angebote – etwa extrem niedrigen Seitenpreisen in Corporate-Publishing-Ausschreibungen.
Hier verwies Mario Siderits auf die vergaberechtliche Verpflichtung zur vertieften Preisprüfung bei auffälligen Abweichungen (rund 15 % vom Schätzwert oder vom nächstplatzierten Angebot). Dabei wird auch geprüft, ob kollektivvertragliche Mindestlöhne eingehalten werden und das Angebot wirtschaftlich plausibel ist.
Ein weiterer kritischer Punkt aus Agentursicht, insbesondere von Eva Michlits und Stefan Deller, betrifft stark spezifizierte Referenz- oder Schlüsselpersonal-Anforderungen.
Zu enge oder sehr spezifische Vorgaben können qualifizierte Anbieter ausschließen und wirken mitunter wie eine faktische Vorselektion. Gerade junge Agenturen werden dadurch häufig systematisch benachteiligt.
Einigkeit herrschte darüber, dass Anforderungen:
sein sollten.
„Chemistry“ bleibt ein sensibles Thema.
Während im privaten Pitch Sympathie und Teamdynamik oft eine wichtige Rolle spielen, ist dies im öffentlichen Verfahren rechtlich problematisch.
Manuela Bruck betonte, dass Vorbereitung und echtes Verständnis für das Unternehmen im persönlichen Gespräch sofort erkennbar seien. Im öffentlichen Kontext wird „Fit“ daher eher über Konzeptqualität, strategische Durchdringung und Präsentationsleistung bewertet.
Gleichzeitig wurde unterstrichen: Erfolgreiche Kommunikationsarbeit ist immer auch Beziehungsarbeit – und muss langfristig funktionieren.
Abstandshonorare werden laut Panel häufiger, sind aber noch nicht Standard. Oft bewegen sie sich im Bereich von 1.000 bis 3.000 Euro – symbolische Beträge, die den tatsächlichen Aufwand nicht decken.
Für Eva Michlits ist das Thema vor allem eine Frage der Wertschätzung.
Stefan Deller betonte, dass Agenturen nicht wegen des “Anstandshonorars”, so wird das bei currycom genannt, an einem Pitch teilnehmen – das Ziel ist immer der Zuschlag und eine langfristige Zusammenarbeit. Ein Ab- oder Anstandshonorar kann den tatsächlichen Aufwand zwar nicht annähernd abdecken, setzt jedoch ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die investierte Zeit, Expertise und Ressourcen. Viele Auftraggeber reduzieren stattdessen bewusst die Zahl der eingeladenen Agenturen, um den Gesamtaufwand zu begrenzen.
Deutlich wurde auch, wie entscheidend die enge Abstimmung zwischen Einkauf, Jurist:innen und Kommunikationsverantwortlichen ist. Unterschiedliche Zielsetzungen – Kosteneffizienz versus Leistungsqualität – führen naturgemäß zu Spannungen.
Wo jedoch konstruktiv zusammengearbeitet wird, entstehen:
In der Schlussrunde formulierten die Panelist:innen klare Anliegen:
Der PRVA-Roundtable machte deutlich:
Das Spannungsfeld zwischen Pitch und öffentlicher Ausschreibung ist kein Gegensatz von „richtig“ oder „falsch“, sondern Ausdruck unterschiedlicher Systemlogiken – Markt, Recht, Compliance und Kreativität treffen aufeinander.
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Verfahrens, sondern dessen Qualität:
Der intensive Austausch zeigte: Die Branche ist auf einem guten Weg – doch es braucht weiterhin Dialog, gegenseitiges Verständnis und gemeinsame Standards. Der PRVA wird diese Diskussion aktiv weiterführen.