Ordentliche Personenmitgliedschaft
Für Kommunikationsprofis in Unternehmen, Agenturen oder Institutionen
Jahresbeitrag: 393,-Euro
Ordentliche NPO-Personenmitgliedschaft
Für Kommunikator:innen gemeinnütziger Einrichtungen (mit Spendengütesiegel oder Anerkennung durch das BMF)
Jahresbeitrag: 197,- Euro
PRVA-Newcomer
Für Young Professionals unter 30 Jahren (mit Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgt automatisch die Umstellung auf eine ordentliche Mitgliedschaft mit regulärem Beitrag)
Jahresbeitrag: 79,- Euro
Seniorenmitgliedschaft
Für Personen im Ruhestand
Jahresbeitrag: 197,- Euro
Der große Vorteil: Alle Mitarbeiter:innen einer Einrichtung – ob Agentur, Unternehmen oder Organisation – erhalten fast alle Rechte wie Personenmitglieder. Sie können Veranstaltungen kostenfrei besuchen und alle Services des PRVA nutzen. Ausgenommen ist das aktive und passive Wahlrecht, das laut Statuten ausschließlich Personenmitgliedern vorbehalten ist.
Voraussetzung ist die bestehende Personenmitgliedschaft einer leitenden Mitarbeiterin oder eines leitenden Mitarbeiters.
Varianten der Gruppenmitgliedschaft:
Agenturmitgliedschaft
Für PR- und Kommunikationsagenturen
625,- Euro (zzgl. Personenmitgliedschaft 393,- Euro) → Gesamt: 1.018,- Euro
Unternehmensmitgliedschaft
Für Kommunikationsteams privatwirtschaftlicher Betriebe
625,- Euro (zzgl. Personenmitgliedschaft 393,- Euro) → Gesamt: 1.018,- Euro
Institutionelle Mitgliedschaft
Für Kommunikationsteams öffentlicher Einrichtungen, Verbände oder Universitäten
625,- Euro (zzgl. Personenmitgliedschaft 393,- Euro) → Gesamt: 1.018,- Euro
NPO-Gruppenmitgliedschaft
Für Kommunikationsabteilungen gemeinnütziger Organisationen
438 ,-Euro (zzgl. Personenmitgliedschaft 197,- Euro) → Gesamt: 635,- Euro
Zusätzlich gilt für Agenturen: Sie müssen seit mindestens drei Jahren am österreichischen Markt tätig sein, über mindestens drei Mitarbeiter:innen verfügen und drei Kund:innen betreuen.
Fördernde Mitglieder unterstützen den PRVA mit einem erhöhten Beitrag und genießen exklusive Vorteile:
Jahresbeitrag: 1.809,- Euro
Die Beiträge werden einmal jährlich im ersten Quartal in Rechnung gestellt. Die Höhe wird zu Jahresbeginn an den Verbraucherpreisindex des Vorjahres angepasst (Stand: 1. Jänner 2025). Der PRVA erhebt keine Umsatzsteuer auf seine Mitgliedsbeiträge.
Die Mitgliedschaft kann jeweils zum 31. Dezember eines Jahres beendet werden. Die Kündigung erfolgt unkompliziert per formloser E-Mail. Bitte beachte: Der Mitgliedsbeitrag ist auch im Austrittsjahr in voller Höhe zu zahlen.
Public Relations Verband Austria
Ulli Mittermayr
E-Mail: u.mittermayer@prva.at
Tel: +43 1 715 15 40-400